SPIELCHIPS OHNE GELDWERT · KEIN GELDEINSATZ · KEIN GELDGEWINN · 18+ · KEINE SPIELBANK

Pilatus Tischabend

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der Lichtspur Events GmbH (Veranstalterin) und Auftraggebern eines Pilatus Tischabends. Abweichungen gelten nur, wenn sie in der Offerte schriftlich festgehalten sind.

1. Leistung

Die Veranstalterin stellt für den vereinbarten Anlass Spieltische, Croupiers, Spielchips ohne Geldwert, Dekoration sowie — je nach Paket — Spielleitung und Fotografie. Die Spielchips bleiben Eigentum der Veranstalterin und werden am Ende des Abends eingesammelt. Das Format ist ein Unterhaltungsangebot ohne Geldeinsatz und ohne Geldgewinn; die Veranstalterin schuldet keinen bestimmten Spielverlauf.

2. Offerte und Vertragsschluss

Offerten sind 30 Tage gültig und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers zustande. Die Pauschale versteht sich pro Anlass gemäss Offerte; Gastronomie und Übernachtung rechnet das Hotel direkt mit dem Auftraggeber beziehungsweise den Gästen ab.

3. Zahlung

Die Rechnung wird nach dem Anlass gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar. Eine Vorauskasse besteht nicht; bei Anlässen mit umfangreicher Dekoration kann die Offerte eine Teilrechnung nach Vertragsschluss vorsehen.

4. Absage und Rücktritt

Der Auftraggeber kann bis 60 Tage vor dem Anlass kostenfrei zurücktreten. Bei einer Absage bis 30 Tage vorher werden 25 Prozent der Pauschale fällig, bis 7 Tage vorher 50 Prozent, danach 80 Prozent. Verschiebungen auf einen freien Termin innert zwölf Monaten sind einmalig kostenfrei. Muss die Veranstalterin den Anlass aus Gründen absagen, die sie zu vertreten hat, entfällt die Pauschale vollständig.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für den vereinbarten Zugang zum Saal und benennt eine Ansprechperson vor Ort. Er anerkennt den Rahmen des Formats: keine Abgabe von Spielchips gegen Entgelt, keine Zuwendungen mit Geldwert an Spielende und Zutritt zu den Spieltischen erst ab 18 Jahren. Der Veranstalterin steht das Recht zu, Personen von den Tischen auszuschliessen, die diesen Rahmen stören.

6. Haftung

Die Veranstalterin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für entgangene Erwartungen an den Verlauf des Abends ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag bestehen.